PLANUNG MIT DASMASSIVHAUS

– DIE PLANUNG IHRES TRAUMHAUSES

Wir beraten Sie bei der Planung Ihres Traumhauses – ganz individuell und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern, haben wir bereits einen Katalog an Hauskonzepten mit verschiedenen Grundrissen vorbereitet. Alle lassen sich jedoch nach Ihren Wünschen verändern. Oder wir planen ganz neu. Wie wir dabei vorgehen, lesen Sie hier.

Nachdem Sie sich für den Hausbau mit DASMASSIVHAUS entschieden haben, geht’s an die Planung. Denn: Alle unsere Häuser sind Einzelstücke. Für den Entwurf Ihres persönlichen Unikats übergeben wir Ihr Bauvorhaben an unseren Entwurfsplaner. Ihr persönlicher Hausbau-Experte bleibt weiterhin unterstützend an Ihrer Seite. Der Entwurfsplaner wird sich nach der Durchsicht Ihrer Unterlagen mit Ihnen in Verbindung setzen, um ein erstes Planungsgespräch zu vereinbaren. So lernen Sie auch direkt Ihren Ansprechpartner in der Planung kennen.

Nun kommt es darauf an, ob Sie bereits ein Grundstück haben oder nicht.

MIT GRUNDSTÜCK?

Sie haben bereits ein Grundstück? Wunderbar. Dann müssen Sie sich um nichts weiter kümmern. Für die Planung Ihres Entwurfs reichen die Daten, die Sie uns bereits für den Vertrag übermittelt haben.

OHNE GRUNDSTÜCK?

Wir entwerfen gemeinsam mit Ihnen den gewünschten Grundriss, lassen aber genügend Gestaltungsspielraum, um diesen unter Berücksichtigung der baurechtlichen Anforderungen anzupassen, sobald Sie ein passendes Grundstück gefunden haben. Apropos: Bei der Suche nach einem passenden Baugebiet in Ihrer Region sind wir Ihnen gerne behilflich. Sprechen Sie uns an!

DAS GRUNDSTÜCK IST DA WIE GEHT ES WEITER?

Jetzt können Sie sich erst einmal zurücklehnen, während wir uns um die technischen Details kümmern.

Wir nehmen Ihr Grundstück in Augenschein und bringen bei der Gelegenheit auch gleich das Bauschild an. Anschließend prüfen wir den Kanalanschluss, bestimmen die Endausbauhöhe, notieren eventuelle Besonderheiten und machen Fotos. Wir ermitteln, ob eine Bohrerlaubnis vorhanden ist – oder ob Ihr Grundstück in einer Wasserschutzzone liegt – und holen Bohrangebote ein. Außerdem beauftragen wir einen Bodengutachter und werten dessen Bodengutachten aus. So wird zum Beispiel geklärt, ob eine wasserundurchlässige Stahlbetonkonstruktion – eine sogenannte Weiße Wanne – erforderlich ist oder eine Tiefergründung, wenn die oberflächennahen Schichten nicht tragfähig genug sind.

Sind all diese Dinge erledigt, erstellt der Entwurfsplaner basierend auf den Daten und dem Vertrag die ersten Entwürfe. Dabei berücksichtigt er alle wichtigen Vorgaben und Bedingungen, wie z. B. den Bebauungsplan und die Umgebung, und bezieht diese in die Planung ein.

Um das Planungsgespräch vorzubereiten, erstellt der Planer eine Entwurfsplanung im Maßstab 1:100. Jetzt können Sie einen ersten Blick auf „Ihr Haus“ werfen. Schauen Sie genau hin! Denn nun haben Sie Gelegenheit, Änderungswünsche zu äußern und die Planung nochmals anzupassen. Erst dann vereinbaren wir einen Termin für das Planungsgespräch.

– DAS PLANUNGSGESPRÄCH

Beim Planungsgespräch stellen wir Ihnen den Entwurf in allen Einzelheiten vor. Der Entwurfsplaner präsentiert den geplanten Grundriss und erläutert alle technischen (z. B. Hebeanlage, Tiefergründung) sowie baurechtlichen Notwendigkeiten (z. B. Anpassungen aufgrund der Vorgaben aus dem Bebauungsplan).

Viele Dinge sieht man erst auf den zweiten Blick. Deshalb haben Sie hier erneut die Möglichkeit, Änderungen vornehmen zu lassen. Alle Ihre Änderungswünsche werden in die Entwurfsplanung eingezeichnet. Sind Sie mit der vorgelegten Planung inklusive aller Änderungen zufrieden, können die Pläne aus dem Planungsgespräch unterzeichnet werden. Mit Ihrer Unterschrift akzeptieren Sie die Pläne, d. h. Sie und wir erlangen Planungssicherheit. Alle besprochenen Inhalte, Änderungen und Hinweise werden in einem Architektenprotokoll festgehalten. Auch dieses muss von Ihnen, dem Planer und dem Vertrieb unterzeichnet werden.

Nun werden Reinzeichnungen der Pläne mit allen während des Planungsgesprächs besprochenen Änderungen angefertigt. Zusammen mit dem Architektenprotokoll bilden diese die Grundlage für die Auswertung und für das erste Angebot.

– DAS ANGEBOT

Basierend auf den Vereinbarungen aus dem Planungsgespräch erhalten Sie nun ein erstes Angebot. Auch hier haben Sie Gelegenheit, Fragen zu stellen und Änderungswünsche vorzubringen. Akzeptieren Sie das Angebot, stellen wir die Baugesuchunterlagen fertig. Auch hier brauchen wir wieder Ihre Unterschrift. Diese Unterlagen bilden die Grundlage für die Statik und weitere notwendige Ingenieurleistungen, wie z. B. Wärmeschutz, Lüftung oder Schallschutz.

– DER BAUANTRAG

Sobald wir Ihre Freigabe erhalten, stellen wir den Bauantrag. Jetzt haben Sie erst einmal ein wenig Ruhe. DASMASSIVHAUS kümmert sich um alle nötigen Maßnahmen. Dazu gehören die Auswertung des Bodengutachtens (z. B. Weiße Wanne), aber auch die Übermittlung aller notwendigen Dokumente an die Energieversorger, wie Anträge, Stellungnahmen, Lagepläne und Mehrsparte. Die Leitungsprüfung ins Haus bzw. die Übergabeschächte sowie eventuelle Besonderheiten werden abgeklärt. Die fertigen Versorgungsanträge werden anschließend an Installateur und Elektriker versandt. Und auch an „Kleinigkeiten“ wie die Beauftragung von Mobiltoiletten wird gedacht.

– DIE BEMUSTERUNGSPHASE

In der Bemusterungsphase überprüfen und besprechen wir nochmals alle Vereinbarungen und Voraussetzungen für den Baubeginn, darunter die Ausstattung Ihres Wohnhauses, Bodengutachten, Tiefbauarbeiten, Statik sowie Wärme- und Schallschutz. An dieser Stelle werden auch Themen wie KfW-Kontrolle sowie die Beauftragung einer Prüfstatik (falls erforderlich) und die Abnahme der Statik angesprochen.

– DIE AUSFÜHRUNGSPLANUNG

Nachdem die Baugenehmigung erteilt wurde, geht es in die nächste Phase: Die Ausführungsplanung. In dieser Phase übergibt der Entwurfsplaner Ihr Bauvorhaben an den Ausführungsplaner. Dem Ausführungsplaner werden dazu alle Dokumente ausgehändigt, z. B. die Ergebnisse der Bemusterung, und es werden etwaige Unklarheiten bzw. Details besprochen. Der Ausführungsplaner erstellt nun detaillierte Ausführungspläne im Maßstab 1:50 und bespricht diese mit Ihnen im Detail, samt Protokoll. Beides wird von Ihnen unterschrieben und der Planer bereitet die Vergabe an die Handwerker vor, bevor er die „eigentlichen Ausführungspläne“ an den Bauleiter übergibt. Zu diesem Zeitpunkt findet auch die erste Prüfung durch den TÜV statt (TÜV Phase 1), in der die technischen Planungsunterlagen in Augenschein genommen werden.

– BEVOR DER ERSTE SPATENSTICH FÄLLT

… beauftragt die Vergabe-Abteilung die Handwerker. Der Bauleiter bespricht mit den Handwerkern und Ihnen den Bauzeitenplan und leitet die Tiefbauarbeiten in die Wege. Jetzt findet auch das Bauanlaufgespräch mit Ihnen auf der Baustelle statt.

– FÜR IHR BAUVORHABEN ERSTELLEN WIR NACHFOLGENDE UNTERLAGEN

Ab jetzt übernimmt der Bauleiter. Er vergibt die Aufträge an die Handwerker, bespricht mit den Handwerkern und Ihnen den Bauzeitenplan und leitet die Tiefbauarbeiten in die Wege.

  • EntwurfsplanungGenehmigungsplanung

  • Entwässerungsplan / Lageplan als Freiflächengestaltungsplan

  • Bauantragsrelevante Berechnungen (z. B. Wohnflächenberechnung, Berechnung des umbauten Raumes …)

  • Statische Berechnung des Hauses, wenn erforderlich Schallschutz, Erdbebennachweis

  • Wärmeschutzberechnung (Energieausweis) gemäß gültigem Gebäudeenergiegesetz (GEG)

  • Heizlastberechnung

  • Ausführungsplanung im Maßstab 1:50 inkl. Planversand an Handwerker

  • Lüftungsberechnung und Lüftungsplanung

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– INTERESSANT FÜR SIE

Los geht’s! Keine Sorge, die Details besprechen wir ganz in Ruhe bei unserem Termin.